Gutachter Mokstat prüft jedes Detail – für maximale Rückerstattung
Kontaktieren Sie uns und wir kommen zu Ihnen.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug in Ihrem Beisein
Wir fertigen das Kfz-Gutachten unverzüglich an
VERTRAUENSWÜRDIG – EINZIGARTIG – ERFAHREN
Auf Ihrer Suche nach einem zuverlässigen Kfz-Gutachter haben Sie mit dem Kfz-Sachverständigenbüro MOKSTAT einen Fachbetrieb ausgewählt, der eine langjährige Erfahrung hat, Ihre Lage versteht und sich für Ihre Interessen einsetzt.
Hilfe von von A bis Z … von der Aufnahme des Schadens – bis zur Zusendung der Gutachtendokumente.
Den eins ist scher, einen Autounfall wünscht sich niemand.
Ist er aber passiert, wünscht man sich eine schnelle Abwicklung! Doch der Weg von der Anerkennung des Schadens bis zur Kostenübernahme ist mit etlichen Stolpersteinen gepflastert! Ein Kfz-Gutachten bietet wertvolle Hilfe!
Wussten Sie, dass die Anfertigung eines Kfz-Gutachtens bei schuldlosen Haftpflichtschäden kostenlos ist, da die Versicherung des Gegners die Kosten übernimmt?
Das KFZ Sachverständigenbüro Mokstat KFZ erfasst den Schaden nach Ihren zeitlichen Wünschen mit einer umfangreiche Fotodokumentation und versendet das Gutachten an die Versicherungen.
Wir stehen Ihnen vom Beginn der Schadensermittlung bis zum Ende der Schadensabwicklung zur Seite. Für Ihre Fragen sind wir jederzeit Ihr Ansprechpartner.
Terminierung
Die Terminabsprache mit Ihnen richtet sich vollständig nach Ihren Wünschen. Selbst an Feiertagen oder am Wochenende sind wir rund um die Uhr für Sie da.
vor Ort
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug kann bei Ihnen zu Hause aufgenommen werden. Auch an Ihrer Wunschadresse können Sie sich auf eine kostenfreie Dienstleistung verlassen.
Zögern Sie nicht anzurufen und den entstandenen Schaden beziffern zu lassen. Als Geschädigte/r sind unsere KFZ Gutachten für Sie kostenlos!
Keiner hat damit gerechnet und schon ist es geschehen!Der Gefahr eines Autounfalls kann man nicht entgehen. Daher sollte jeder Geschädigte rasch seine Ansprüche formulieren und einen sachkundigen, erfahrenen und unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen.Die eigene Kfz-Versicherungsgesellschaft braucht keine Nachricht zu erhalten, falls Sie als Unfallgeschädigter gelten.
Mit einem Anruf in unserem KFZ Sachverständigenbüro erfahren Sie mehr!
Zunächst ist es wichtig den Kfz Schaden von einem erfahrenen Kfz Sachverständigen genau beziffern zu lassen.
Bei der Besichtigung prüfen wir Ihr Fahrzeug auf alle notwendigen Details, um alle unfallbedingten Beschädigungen erkennen und dokumentieren zu können.
Es werden Fotos von Ihrem Fahrzeug und allen sichtbaren Schäden angefertigt.
Nach der Schadensaufnahme wird ein präzises Gutachten erstellt, das wir mit Ihnen durchsprechen.
Im Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen.
Das schriftliche Unfallgutachten wird an die gegnerische Versicherungsgesellschaft versandt und ganz nach Ihren Wünschen ebenso an einen von Ihnen hinzugezogenen Anwalt bzw. Ihre Kfz-Werkstatt weitergeleitet.
Unsere Dienstleistung umfasst den kompletten Prozess der Schadensabwicklung.
So stehen wir Ihnen beratend bis zur vollständigen Durchführung aller notwendigen Schritte zur Verfügung.
Letztlich entscheiden Sie, ob Ihnen der im Gutachten ermittelte Betrag ausgezahlt oder Ihr Fahrzeug bei Ihrer Vertrauenswerkstatt repariert werden soll.
Ein Unfallgutachten dokumentiert nicht nur den reinen Autoschaden, sondern ermittelt auch die Wertminderung des Fahrzeugs vollumfänglich. Bei Fahrzeugen ohne Vor- und Altschäden, bei denen keine merkantile Wertminderung zu erwarten ist und Schadenhöhe von etwa 1000 € nicht überschritten wird, besteht lt. Gesetz keine Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens.
Da man als Laie die Voraussetzungen nur schwer abschätzen kann, bietet eine Anfrage beim Unfallgutachter folgende Vorteile:
Ohne Schuld am Autounfall kann man sich auf die Übernahme der Unfallkosten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung verlassen. Des Weiteren gehören zu den Leistungen des Gegners z. B. eine Nutzungsausfallentschädigung bzw. alternativ die Inanspruchnahme eines Mietwagens, die Kostenübernahme für evtl. ärztliche Behandlungen oder auch das sog. Schmerzensgeld.
Es kann vorkommen, dass die Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen bekommen. In diesem Fall wird über die Haftpflichtversicherung nur der errechnete Anteil der entstandenen Kosten gezahlt, dessen Höhe meistens durch ein Gerichtsurteil entschieden wird.
Bekommen Sie als Unfallverursacher die Schuld zugesprochen, zahlt im Allgemeinen Ihre Kaskoversicherung.
Die Antwort lautet: „Nein.“ Jeder Geschädigte hat die freie Wahl eines Unfallgutachters.
Ein Anspruch besteht dann, wenn man einen Autounfall nicht verschuldet hat. Es tritt der sog. Haftpflichtfall ein.
In dieser Situation ist es ratsam, sich an die eigene Versicherungsgesellschaft zu wenden, die sich um die Beauftragung eines Gutachters kümmert.
Die Versicherungsgesellschaft hat ca. vier bis sechs Wochen Zeit, das Verlangen nach Schadensersatz zu prüfen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne muss sie zahlen. Erweist sich der abzuwickelnde Schadensanspruch als sehr komplex oder kommt es gar zu einem Prozess, kann sich die Wartezeit verlängern.
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